Klimatherapie-
Krankenkasse und Elternvereine
Gesetzliche Krankenkassen und Elternvereine:
Seit der Wintersaison 1999 / 2000 besteht eine Vereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen in Bayern; damit ist eine Kostenübernahme für die CF-Klimatherapie am Toten Meer möglich. Vom Gesetzgeber werden Zuzahlungen gefordert, wie auch bei Rehabilitationsmaßnahmen in Deutschland üblich. In Härtefällen wenden Sie sich bitte an Ihren CF-Elternverein.
Zur Beantragung der Klimatherapiemaßnahme wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Beantragung:
Seit der Wintersaison 1999 / 2000 besteht eine Vereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen in Bayern; damit ist eine Kostenübernahme für die CF-Klimatherapie am Toten Meer möglich. Vom Gesetzgeber werden Zuzahlungen gefordert, wie auch bei Rehabilitationsmaßnahmen in Deutschland üblich. In Härtefällen wenden Sie sich bitte an Ihren CF-Elternverein.
Zur Beantragung der Klimatherapiemaßnahme wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Beantragung:
- Kurantrag Nr. 61 A zusammen mit Ihrer CF-Ambulanz ausfüllen
- Außerdem erstellt die CF-Ambulanz eine Notwendigkeitsbescheinigung bzw. Gutachten und gibt weitere Ratschläge zur Beantragung
- All diese Unterlagen geben Sie möglichst persönlich bei der Krankenkasse ab
- Rückerhalt der Kostenübernahme durch die Krankenkasse
- Das Kostenübernahmeformular und die Reiseanmeldung vom Veranstalter sind mit Ihrer Unterschrift zu versehen, und an cfi-aktiv e. V. zu senden. Mit der Anmeldung benötigen wir sofort Sputumbefunde (3-4 Stück) des letzten Jahren!!!.
Bitte beachten:
Ein aktueller Sputum-Befund in Kopie, der nicht älter als 4 Wochen sein darf, ist vor Abflug an cfi-aktiv e. V. zu schicken; auf jeden Fall müssen das Original und ein Lungenfunktionstest nach Israel mitgenommen werden.